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Service

Kosten und Kostenübernahme

Bevor Sie sich für eine zusätzliche Leistung entscheiden, besprechen wir mit Ihnen den vorgesehenen Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Ob Ihre Versicherung diese übernimmt, hängt von der konkreten Leistung und Ihren Versicherungsbedingungen ab. Eine Terminvereinbarung allein ist keine Zustimmung zu einer Selbstzahlerleistung.

Empfang und Wartebereich der OrthoCoast-Praxis
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Verstehen

Ausführliche Einordnung

Wenn eine medizinisch sinnvolle Möglichkeit in Ihrer Situation nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird, informieren wir Sie über diese zusätzliche Selbstzahlerleistung. Sie entscheiden selbst, ob Sie sie in Anspruch nehmen möchten. Das müssen Sie nicht während des Termins festlegen. Eine Terminvereinbarung allein bedeutet keine Zustimmung zu zusätzlichen kostenpflichtigen Leistungen.

Warum der genaue Leistungsumfang wichtig ist

Eine Kostenangabe muss erkennen lassen, welche Leistungen enthalten sind – beispielsweise Untersuchung, Behandlung, Bildkontrolle oder Nachkontrolle. Wir erläutern Ihnen den geplanten Umfang. Ändert sich der Behandlungsplan, muss auch die Kosteninformation dazu passen.

Wenn Sie gesetzlich versichert sind

Ob eine Leistung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden kann, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen und der konkreten Abrechnungssituation ab. Daraus sollte weder die pauschale Aussage entstehen, dass jede medizinisch empfohlene Maßnahme übernommen wird, noch dass jede zusätzliche Untersuchung selbst zu bezahlen ist. Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient eine Leistung selbst bezahlen, die Ihre Krankenkasse nicht übernimmt, erhalten Sie von uns vorab einen Kostenvoranschlag. Wir erläutern Ihnen den Leistungsumfang und die voraussichtlichen Kosten. Die Leistung erbringen wir erst, nachdem Sie die Selbstzahlervereinbarung schriftlich bestätigt haben. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie nicht erkennen können, welche Bestandteile übernommen werden und welche nicht.

Weitere Informationen

Die DXA-Knochendichtemessung in unserer Praxis

Die DXA, auch DEXA genannt, wird bei OrthoCoast als Selbstzahlerleistung angeboten. Unsere Praxis hat für diese Untersuchung keine Abrechnungsgenehmigung gegenüber den gesetzlichen Krankenversicherungen. Dies betrifft die Abrechnung bei uns und ist keine allgemeine Aussage darüber, ob eine DXA grundsätzlich eine Kassenleistung sein kann. Vor der Untersuchung erläutern wir den vorgesehenen Umfang und die voraussichtlichen Kosten. Bitte klären Sie auch, welche ärztliche Befundbewertung und Besprechung enthalten ist. Andere Bestandteile einer osteologischen Versorgung werden gesondert betrachtet; sie werden durch diese DXA-Regelung nicht automatisch zu Selbstzahlerleistungen.

Bei privater Versicherung oder Beihilfe

Auch bei einer privaten Versicherung oder Beihilfe ist eine Erstattung nicht allein durch den Namen einer Behandlung festgelegt. Die jeweiligen Vertrags- und Erstattungsbedingungen können sich unterscheiden. Eine ärztliche Empfehlung ist deshalb keine verbindliche Zusage Ihres Kostenträgers. Wenn Sie die Erstattung vorab klären möchten, sollte die geplante Leistung ausreichend genau beschrieben sein. Fragen Sie, welche Unterlagen Ihr Kostenträger dafür benötigt. Welche Angaben unsere Praxis im konkreten Fall bereitstellen kann, stimmen Sie bitte mit uns ab.

Wichtig für Ihre Entscheidung

Eine Selbstzahlerleistung abwägen

Eine zusätzliche Leistung kommt nicht deshalb infrage, weil sie selbst bezahlt wird, sondern weil sie für eine konkrete medizinische Frage erwogen werden kann. Wir erklären Ihnen das Ziel, die Belege für den möglichen Nutzen, relevante Risiken und die Alternativen. Gerade bei uneinheitlichen Studienergebnissen gehört die Unsicherheit ausdrücklich dazu. Ein höherer Preis ist kein Nachweis für eine bessere Wirkung. Fragen Sie nach, wenn Sie Nutzen, Aufwand oder Kosten noch nicht einordnen können. Sie dürfen die Informationen mit nach Hause nehmen und Ihre Entscheidung später treffen. Ob Sie eine empfohlene Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen möchten, bleibt Ihre Entscheidung. Der Kostenvoranschlag hilft Ihnen, diese auf einer konkreten Grundlage zu treffen.

Individuelle Kosten verständlich besprechen

Welche Kosten entstehen, hängt von den tatsächlich vorgesehenen Leistungen und den Umständen Ihrer Behandlung ab. Angaben auf einer Website können eine Orientierung geben, ersetzen aber keine auf den konkreten Umfang bezogene individuelle Information. Für Ihr Anliegen soll erkennbar sein, worauf sich eine Kostenangabe bezieht. Die weitere Abrechnung und gegebenenfalls die Anwendung der Gebührenordnung für Ärzte werden für die jeweilige Leistung erläutert. Eine allgemeine Pauschale für alle Patienten oder eine vorweggenommene Erstattungszusage würde die individuelle Situation nicht ausreichend berücksichtigen.

Kosten und medizinische Dringlichkeit getrennt betrachten

Bei dringlichen Beschwerden steht die medizinische Hilfe an erster Stelle. Den passenden Weg finden Sie auf „Akute Beschwerden und medizinische Notfälle“. Fragen zu zusätzlichen Leistungen und Kosten besprechen wir gern mit Ihnen. Für reguläre Termine klären Sie Ihr Anliegen über den Patientenservice. Haben wir eine Behandlung bereits mit Ihnen besprochen und empfohlen, können Sie sich auch später dafür entscheiden und den vereinbarten Zugangsweg nutzen. Eine neue Sprechstunde allein zur Terminorganisation ist nicht erforderlich. Bei veränderten Beschwerden nehmen Sie bitte vorher Kontakt auf. Bei einer zusätzlichen Leistung besprechen wir auch die damit verbundenen Kosten neu.

Häufige Fragen

Ist eine Terminanfrage bereits eine Kostenvereinbarung?
Nein. Eine Terminanfrage oder die Auswahl einer Terminart ersetzt keine Selbstzahlervereinbarung. Wenn Sie als gesetzlich versicherter Patient die Leistung selbst bezahlen, erhalten Sie vorab einen Kostenvoranschlag und unterschreiben vor der Leistungserbringung.
Muss ich als gesetzlich Versicherter jede Leistung bei OrthoCoast selbst bezahlen?
Aus einer Selbstzahlerleistung wie der DXA folgt keine solche allgemeine Regel. Die Abrechnungssituation wird für die jeweilige Leistung geklärt.
Kann ich aus einer Kostenerstattung bei einer anderen Person auf meinen Fall schließen?
Nein. Leistungsumfang, medizinische Voraussetzungen und Versicherungsbedingungen können sich unterscheiden. Klären Sie Ihre eigene Situation anhand der konkret geplanten Leistung.
Warum wird hier noch keine allgemeine Preisliste genannt?
Eine Kostenangabe muss zum klar beschriebenen Leistungsumfang passen. Für Ihre geplante Behandlung erhalten Sie vor der Entscheidung eine entsprechende Information.
Muss ich einer Selbstzahlerleistung sofort zustimmen?
Nein. Wir erläutern Ihnen den möglichen Nutzen, Grenzen, Alternativen und die voraussichtlichen Kosten. Sie können die Informationen in Ruhe abwägen und sich später entscheiden. Vor der Leistung müssen der Kostenvoranschlag vorliegen und Behandlungswunsch sowie Kostenübernahme unterschrieben bestätigt sein.
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