Für wen eine Abklärung sinnvoll sein kann
Das Angebot richtet sich an Erwachsene, deren Alltag durch Schmerzen, Kraftverlust oder Bewegungsprobleme eingeschränkt ist. Es kann beispielsweise um Schwierigkeiten beim längeren Stehen, um unsicheres Gehen oder um den Wiedereinstieg in vertraute Tätigkeiten nach einer ruhigeren Lebensphase gehen. Sie müssen Ihre Beschwerden vor dem Termin keiner bestimmten Diagnose zuordnen können.
Eine neu aufgetretene oder ausgeprägte allgemeine Erschöpfung kann auch Ursachen außerhalb des Bewegungsapparates haben. Bei Atemnot, Kreislaufproblemen, ungewolltem Gewichtsverlust oder deutlicher Verschlechterung besprechen wir deshalb, welche weitere ärztliche Abklärung erforderlich ist. Eine orthopädische Untersuchung ersetzt keine umfassende internistische oder neurologische Diagnostik.
Was wir gemeinsam untersuchen
Am Anfang stehen Ihre Krankengeschichte, vorhandene Befunde und die Frage, welche Tätigkeiten Sie wieder besser bewältigen möchten. Wir berücksichtigen dabei Schmerzen, Vorerkrankungen, Medikamente und Ihre bisherigen Erfahrungen mit Bewegung oder Training. Anschließend prüfen wir die für Ihr Anliegen wichtigen Muskeln, Gelenke, Bewegungsabläufe und Funktionen.
Wenn Hinweise auf einen Verlust an Muskelkraft oder Muskelmenge bestehen, können eine geeignete Kraft- oder Funktionsprüfung und ergänzend eine BIA mit dem seca mBCA sinnvoll sein. Diese Untersuchungen beantworten unterschiedliche Fragen: Eine Kraftmessung erfasst die tatsächlich entwickelte Kraft, die BIA liefert unter anderem Schätzwerte zur Körperzusammensetzung. Ein einzelner Messwert erklärt Ihre Belastbarkeit nicht vollständig. Welche Untersuchung geeignet ist, hängt auch davon ab, was Sie sicher und ohne Überforderung durchführen können.
Welche nächsten Schritte daraus entstehen können
Wir erläutern Ihnen die Befunde und besprechen, welche Veränderung für Ihren Alltag zunächst am wichtigsten ist. Das kann eine Behandlung der zugrunde liegenden orthopädischen Beschwerden, eine Empfehlung für geeignete Bewegung oder Physiotherapie oder eine weitere fachärztliche Abklärung sein. Welche Maßnahmen wir in der Praxis durchführen und welche außerhalb stattfinden, wird im Gespräch konkret benannt.
Wenn Bewegung für Sie geeignet ist, sollen Umfang und Intensität zu Ihrer aktuellen Situation passen. Ob sich etwas verbessert, zeigt sich beispielsweise daran, wie sicher Sie gehen oder wie gut Sie eine vereinbarte Alltagstätigkeit bewältigen. Eine Steigerung der Belastung ist kein Selbstzweck. Kontrolluntersuchungen werden vereinbart, wenn sich daraus eine sinnvolle Entscheidung für die weitere Behandlung ergibt.
Abgrenzung zu Long COVID und IHHT
Verschlechtern sich Ihre Beschwerden nach körperlicher oder geistiger Anstrengung deutlich, besonders erst Stunden später oder am Folgetag, sprechen Sie dies bitte ausdrücklich an. Eine solche Belastungsreaktion erfordert eine andere Einordnung als ein gewöhnlicher Trainingsrückstand. Ein pauschales Aufbauprogramm ist dann nicht geeignet.
Für Beschwerden im zeitlichen Zusammenhang mit einer COVID-19-Erkrankung finden Sie eigene Informationen unter „Long-/Post-COVID“. Die IHHT ist ein gesondertes Verfahren und kein fest zugesagter Bestandteil des hier beschriebenen Angebots. Auch die Auswahl einer Untersuchung oder eines Gerätes begründet für sich keine Empfehlung für Ihre persönliche Behandlung.
Diese Sprechstunde ist kein sportmedizinischer Leistungstest, kein pauschaler „Regenerations-Check“ und keine Zusage einer bestimmten Erholung innerhalb eines festen Zeitraums. Ein einheitliches Untersuchungs- oder Behandlungspaket für alle Patienten ist nicht vorgesehen.
Termin und Kosten
Beschreiben Sie bei der Terminanfrage bitte möglichst konkret, welche Belastung Ihnen Schwierigkeiten bereitet und seit wann. Nutzen Sie dafür „Termin und Anliegen“ oder melden Sie sich telefonisch. Unser Team ordnet Ihr Anliegen der passenden Sprechstunde zu. Bringen Sie vorhandene Befunde und eine aktuelle Medikamentenliste mit.
Welche Leistungen erforderlich sind und wie sie abgerechnet werden, klären wir vor ihrer Durchführung. Gesetzliche und private Kostenübernahme müssen jeweils für die konkrete Leistung betrachtet werden. Für eine selbst zu bezahlende Leistung erhalten Sie vorab eine verständliche Kosteninformation; bei gesetzlich Versicherten erfolgt sie erst nach schriftlicher Selbstzahlervereinbarung. Aus der Bezeichnung „Belastbarkeit und Regeneration“ ergibt sich kein pauschaler Paketpreis.